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Allgemeines über den Zivilschutz

Aufgabenspektrum: Schutz, Betreuung und Unterstützung
Der Zivilschutz wirkt in den Bereichen Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert. Insbesondere soll er die Durchhaltefähigkeit der anderen Partnerorganisationen bei grossen und langandauernden Katastrophen und Notlagen erhöhen.

Nationale Schutzdienstpflicht
Der Zivilschutz basiert auf einer nationalen Dienstpflicht (Schutzdienstpflicht). Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militärdienst oder Zivildienst leisten, sind grundsätzlich schutzdienstpflichtig. Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden und dauert vom Grad Soldat bis Wachtmeister 14 Jahre ab der Grundausbildung. Für höhere Unteroffiziere ab Feldweibel und Offizier dauert die Schutzdienstpflicht bis zum Jahr in dem der Pflichtige 40 Jahre alt wird.

Durch Bund und Kantone geregelt
Der Bund schafft rechtliche Grundlagen für den Zivilschutz und erlässt Vorgaben im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere bezüglich Rekrutierung und Personal. Die Kantone sind für die Umsetzung der Vorgaben des Bundes und für die Organisation des Zivilschutzes verantwortlich. 

Gefährdungen bestimmen die Struktur
Die Organisation des Zivilschutzes richtet sich nach der Gefährdungsanalyse sowie nach topografischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Gemeinde oder einer Region.

Militärpflichtersatz
Die Ersatzpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem der Ersatzpflichtige das 19. Altersjahr oder spätestens das 25. Altersjahr vollendet hat. Massgebend ist der Zeitpunkt der Rekrutierung.

Sie dauert für eingeteilte im Zivilschutz unterstehende Wehrpflichtige bis zum 37. Altersjahr; jedoch maximal 11 Ersatzjahre

Die Ersatzabgabe beträgt pro Jahr 3% des steuerbaren Einkommens der direkten Bundessteuer, mindestens aber 400 Franken. Zivilschutzpflichtigen wird die Ersatzabgabe um 4% für jeden besoldeten Einsatztag ermässigt.

Für weiterführende Informationen und Gesetztestexte verwenden Sie den aufgeführten Link zur Website des Bundes.

Link: Bevölkerungsschutz Kanton Bern

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