Menu

FAQs

Wer muss Zivilschutz leisten?
In den Zivilschutz eingeteilt wird, wer an der Rekrutierung, welche gemeinsam mit der Armee durchgeführt wird, für zivilschutztauglich befunden wurde. Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden und dauert vom Grad Soldat bis Wachtmeister 14 Jahre ab der Grundausbildung. Für höhere Unteroffiziere ab Feldweibel und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht bis zum Jahr in dem der Pflichtige 40 Jahre alt wird. Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht für den Fall eines bewaffneten Konflikts erhöhen.

Besteht auch eine Schutzdienstpflicht nach dem Militär?
Wenn Sie 50 Militär-Diensttage, oder mehr geleistet haben, so besteht keine Verpflichtung, Zivilschutz zu leisten.

Muss ich einrücken, wenn ich ein Aufgebot erhalte?
Ja, und zwar auch, wenn ein Gesuch um Dienstverschiebung läuft und noch keine Antwort eingetroffen ist.

Was muss ich tun, wenn ich einrücken sollte und krank bin?
Sie müssen uns sofort ein Arztzeugnis zustellen. Dieses muss mit Datum des Einrückungstages – oder früher datiert sein. Auf dem Arztzeugnis muss die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ersichtlich sein.

Was muss ich tun, wenn ich einrücken sollte und vorher einen Unfall erlitten habe?
Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich über Ihren Unfall. Sie müssen uns ein Arztzeugnis zustellen. Dieses muss mit Datum des Einrückungstages, oder früher, datiert sein. Auf dem Arztzeugnis muss die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ersichtlich sein.

Was geschieht, wenn ich den Dienst verschieben möchte?
Mitte November erhalten Sie ein Voraufgebot. Sollten Sie dann eine Dienstverschiebung wünschen, kann diese telefonisch besprochen werden. Das definitive Aufgebot erhalten Sie rund sechs Wochen vor dem Anlass. Eine Dienstverschiebung ist zu diesem Zeitpunkt nur noch in ganz dringenden und wichtigen Fällen möglich. Dazu brauchen wir ein von Ihnen verfasstes Gesuch mit Beilagen (z.B. des Arbeitgebers). Gesuche, die später als zehn Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, können nicht mehr behandelt werden.

Was muss ich tun, wenn ich den Wohnsitz verlege?
Wenn Sie innerhalb der ZSO Region Kirchbergplus zügeln, müssen Sie die Adressänderung den beiden Einwohnerkontrollen melden. Bis und mit dem 30. Altersjahr muss die Adressänderung auch noch innerhalb 14 Tage dem Sektionschef des Kanton Bern, Papiermühlestrasse 17v, 3000 Bern 22, zusammen mit dem Dienstbüchlein schriftlich gemeldet werden. Nach dem 30. Altersjahr muss die Adressänderung nur der Zivilschutzstelle zusammen mit dem Dienstbüchlein schriftlich gemeldet werden.
Wenn Sie das Einzugsgebiet der ZSO Region Kirchbergplus verlassen, so müssen Sie zudem die gefasste Zivilschutzausrüstung in gereinigtem Zustand der Zivilschutzstelle abgeben.

Zum Seitenanfang